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Die Presse (Wien), 16. März 1863
[Kalender-Gesetzgebung.] Unter diesem Titel schreibt ein Hamburger Blatt: Auf Steinwärder, bei der Grell’schen Fähre, befindet sich ein obrigkeitliches Placat, von der Landesherrschaft der Marschlande unterzeichnet und vom December 1860 datirend, in welchem es heißt: „Da vom 1. Jänner 1861 die Baumsperre aufgehoben ist so wird hiemit die Dunkelheit wie folgt festgelegt.“ Sollte ein derartiger Eingriff in die Naturgesetze wirklich zur Competenz der Landesherrschaft gehören?
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