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Die Presse (Wien), 16. März 1863
[Ein mittelalterliches Urtheil.] Letzterer Tage wurde im Canton Unterwalden eine Frauensperson wegen Verheimlichung ihrer Schwangerschaft verurtheilt: 1. Wenn das Glöcklein geläutet, wird sie durch den Scharfrichter eine Viertelstunde an den Pranger gestellt; 2. kommt sie zehn Jahre ins Zuchthaus; 3. muß sie während dem ersten Monat religiösen Unterricht erhalten; 4. wird sie nach Abfluß der ersten zwei Monate mit 40 Ruthenstreichen gezüchtigt; 5. ist sie für immer ehrlos erklärt, und 6. zu den Kosten verurtheilt.
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Siehe auch:
- Dieser Artikel ist Teil der Parallel-Berichterstattung über das Jahr 1863
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