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Berliner Gerichtszeitung, 23. Juli 1863
Wer mit einem äußerlich erkennbaren Merkzeichen behaftet ist, der muß nicht stehlen! Kürzlich bezog ein junger Mensch, der einen verkrüppelten Zeigefinger hatte, in einer Schlafstelle und verschwand mit den Sachen seiner Schlafkameraden. Berlin besitzt zwei Diebe mit einem verkrüppelten Zeigefinger. Als die Anzeige von dem Diebstahl der Polizei zuging, langte sie sich diese beiden Krüppel, stellte sie dem Bestohlenen vor und Einer wurde denn auch sofort als der Dieb erkannt.
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Siehe auch:
- Diebstahl zwecklos
- Eine eigentümliche Beschäftigung
- Vorgehen gegen Briganten in Italien
- Die neueste Betrugsmasche
- Gangs von Wiederholungstätern verunsichern Berlin
- Die gute alte Zeit auf dem Altenteil
- Hooligans in der guten alten Zeit
- Gefaßter Automaten-Marder
- Dieser Artikel ist Teil der Parallel-Berichterstattung über das Jahr 1863
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