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Der Israelit, 28. September 1881
Danzig, 13. Sept. [1881] Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts verhandelte gestern, wie die „D. Z.“, schreibt, einen Preßprozeß wegen Beleidigung des Fürsten Bismarck. In einem der Klausner’schen Korrespondenz entnommenen Leitartikel hatte die „Danziger Volkzzeitung“ am 21. Februar d. J. die bekannte Affaire Bismarck-Camphausen im Herrenhause, die Judenhetze etc. besprochen. In den Ausführungen dieses Artitels, die sich auf Urtheile des Reichskanzlers über Camphausens Thätigkeit und auf die Stellung des Fürsten Bismarck zur antisemitischen Bewegung bezogen, erblickte die königliche Staatsanwaltschaft eine Beleidigung des Reichskanzlers und erhob deshalb, nachdem der Kanzler den Strafantrag gestellt hatte, gegen den Redakteur der genannten Zeitung, Hrn. Franz Haarbrücker, Anklage. In dem gestrigen Verhandlungstermine beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten. Der Gerichtshof verurtheilte Herrn Haarbrücker zu 6 Wochen Gefängniß, indem er die Beleidigung für eine ziemlich schwerwiegende erachtete.
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Siehe auch: Bismarck als dauerbeleidigte Leberwurst
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Dieser Artikel ist Teil der Berichterstattung über den Wahlkampf 1881
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