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Die folgenden Anzeigen wurden den „Berliner Wespen“ vom 10. Mai 1878 entnommen. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen decken ein weites Feld ab. Einerseits geht es um neue Maschinen und Vorrichtungen wie Aufzüge, Roll-Läden, Water-Closets oder Eisschränke:
Und auch Herr Guttenberg hätte 1878 nicht ohne Unterstützung dagestanden:
Hingegen werden auch Waren angeboten, für die man heutzutage keine Annoncen mehr finden würde. So inseriert etwa der Waffenhändler Hippolit Mehles seine Revolver:
Waffenbesitz und Waffentragen sind in Deutschland weitgehend frei. Erst das Sozialistengesetz wird hier eingreifen und insbesondere das Geschäft von Hippolit Mehles zerstören (siehe dazu: Jedermann kann bequem ein 6faches Gewehr bei sich tragen).
Das Sozialistengesetz später im Jahr 1878 wird seine „chilling effects“ auch in anderen Bereichen zeitigen. Noch gibt es etwa in den „Berliner Wespen“ Anzeigen wie die untenstehenden. Sie werden dann in den nächsten Jahren verschwinden. Das Sozialistengesetz selbst untersagt diese Annoncen nicht, aber vermutlich meiden die „Berliner Wespen“ sie, um die Gefahr von Konfiskationen zu verringern. Auch ein Verbot fortschrittlicher Zeitungen nach dem Sozialistengesetz könnte den „Berliner Wespen“ gedroht haben. Wiewohl die Fortschrittspartei der, wie Eugen Richter einmal feststellt, „bestgehaßte“ Gegner der Sozialdemokraten ist, wird das Gesetz gelegentlich auch gegen sie und ihre Organe eingesetzt.
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Siehe auch:
- Dieser Artikel ist Teil der Parallel-Berichterstattung 1878
- Vorheriger Artikel: Die erste Session 1878 (Teil 2)
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