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Berliner Gerichtszeitung, 15. Februar 1890
— Ist „Mufti“ eine Beleidigung? Weil er geäußert, er sei „par ordre de Moufti“ als Zeuge geladen, war gegen einen Kaufmann in Frankfurt am Main Strafantrag wegen Beleidigung eines Assessors ergangen. Der Beklagte brachte in der Klagebeantwortung vor, daß Mufti gar keine Beleidigung seine könne, da der Mufti im Orient ein höherer Richter sei, ebensowenig könne man einen Assessor beleidigen, wenn man ihn Kadi nenne. Die Gründe schlugen durch, und das Verfahren wurde eingestellt.
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