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von Alexander Moszkowski, 1912
Der Schriftsteller X. Y. Z. stand vor seinen irdischen Richtern. Da sollte der bösen Presse wieder etwas am Zeuge geflickt werden. Ein findiger Staatsanwalt hatte nämlich, von einem anonymen Denunzianten unterstützt, in den neuesten Leitartikeln des X. Y. Z. folgende Stellen entdeckt:
„Ein Fürst mag noch so groß sein, er bleibt doch immer ein sehr beschränktes Wesen.“
„. . . In jedem Hofe, ja in jedem Kloster kommen ähnliche Fälle vor. Ich bin in betreff der Schwachheiten der Welt sehr nachsichtig und werfe keinen Stein auf die Ehrendamen, welche Kinder zur Welt bringen. . . . Mir sind jene zu zärtlichen Gemüter lieber als die Keuschheitsdrachen, welche ihre Nebenmenschen zerreißen.“
„Betrug, Unredlichkeit, Doppelzüngigkeit sind leider bei den meisten Menschen vorherrschend, die an der Spitze der Nationen stehen und ihnen zum Muster dienen sollten.“
„Mut und Geschicklichkeit trifft man sowohl bei Straßenräubern als bei Helden an. Der Unterschied unter ihnen besteht nur darin, daß der Landeseroberer ein vornehmer und berühmter Räuber ist, und daß der eine für seine Gewalttätigkeit Lorbeerzweige, der andere aber den Strang davonträgt.“
Also wegen dieser Sätze stand der X. Y. Z. vor Gericht, und dem Staatsanwalt war es natürlich ein Leichtes, bei dem Inkulpaten ein Übermaß schwärzester Gesinnung nachzuweisen. Eben stand der Gerichtshof im Begriff, sich zur Beschlußfassung zurückzuziehen, als der Angeklagte sich zu einer kurzen Erklärung das Wort erbat:
„Hoher Gerichtshof! Ich sehe mich zu einem Geständnis genötigt. Die betreffenden Stellen sind gar nicht von mir. Ich habe nur zitiert. Die bewußten Sätze befinden sich sämtlich und wörtlich in den Werken eines anderen Autors.“
„Nennen Sie uns diesen Autor!“ verlangte der Vorsitzende.
„Das könnte mir übel ausgelegt werden. Es ist Berufsgeheimnis. Die Standesehre verbietet mir, die Diskretion zu verletzen.“
„Wir werden Sie zwingen! In einem weiteren Verfahren gegen unbekannt werden wir den Zeugniszwangsparagraphen gegen Sie anwenden.“
Da gab X. Y. Z. nach und lüftete das Berufsgeheimnis: „Der unbekannte Autor, dessen Schriften ich die angeklagten Sätze entnommen habe, heißt — Friedrich der Große! Hier sind seine gedruckten Werke. Wollen Sie sich von der Wahrheit meiner Aussage überzeugen!“
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Siehe auch:
- Alexander Moszkowski lebt
- Kanonenfutter!
- Das Völkerrecht
- Anruf an den Weisesten der Weisen
- Ewiger Irrtum
- Der Verbieter
- Der Lyriker und die Umsatzsteuer: 1 ½ Prozent
- Weltgeschichte
- Generalstreik
- Winke für Touristen
- Der Hut der vierten Dimension
- Telephon-Reform
- Die Prinzessin im Theater
- Der dümmste Kerl der Welt
- Die Steuer-Ausstellung (ein Bericht aus dem Jahre 1890)
- Reichsmusikalische Zukunftsbilder
- An die leuchtende Geliebte
- Grundzüge einen reactionären Chemie
- 1001 Nacht im Verfassungsstaat
- Der künstliche Scheintodt
- Eine Theaterprobe
- Unsere Afrikaner
- Ein Nietzsche-Komitee
- Der Kaiser zahlt Steuern
- Die Weisen von Abdera
- Der König der Detektivs
- Im Klub der Vertieften
- Notizen eines Lebemannes
- Pour le mérite
- “. . . Wir hätten, sollen . . .”
- Er möchte Herrn Meyer sprechen!
- Viehsisana